Der Deutsche Eishockey-Bund e.V. (DEB) steht für verantwortungsvolle und ordnungsgemäße Vereinsführung (Good Governance) ein. Zur Überwachung der Good Governance hat der DEB einen Good Governance-Beauftragten.
Gemäß § 19 a Ziffer 3 der DEB Satzung wurde seitens des Präsidiums Herr Rechtsanwalt Dirk Seeburg zum Good Governance Beauftragen sowie zum IIHF Integrity Officer des Deutschen Eishockey-Bund e.V. bestellt. Der Vertrauensanwalt ist als unabhängiger Rechtsanwalt tätig und unterliegt keinen Anweisungen des DEB.
Herr Rechtsanwalt Dirk Seeburg ist ab sofort für Sie unter der E-Mail-Adresse: Dirk.Seeburg@bay-gmbh.com erreichbar.
Weitere Informationen dazu in unserem News-Beitrag: