Good Governance

Der Deutsche Eishockey-Bund e.V. (DEB) steht für verantwortungsvolle und ordnungsgemäße Vereinsführung (Good Governance) ein. Zur Überwachung der Good Governance hat der DEB einen Good Governance-Beauftragten.

Gemäß § 19 a Ziffer 3 der DEB Satzung wurde seitens des Präsidiums Herr Rechtsanwalt Oliver Thum zum Good Governance Beauftragen sowie zum IIHF Integrity Officer des Deutschen Eishockey-Bund e.V. bestellt. Der Vertrauensanwalt ist als unabhängiger Rechtsanwalt tätig und unterliegt keinen Anweisungen des DEB.

Herr Rechtsanwalt Oliver Thum ist ab sofort für Sie unter der E-Mail-Adresse: governance_deb@thum-cie.de erreichbar.

Weitere Informationen dazu hier.