Die Ausbildungsentschädigung ist ein Instrument, mit dem Kosten der Nachwuchsausbildung und -förderung der Vereine kompensiert und zugleich Anreize für die weitere Entwicklung von Nachwuchsspielern durch die Vereine gesetzt werden sollen. Grundsätzlich zahlt bei einem Vereinswechsel eines Nachwuchsspielers innerhalb des Verbandsgebiets des DEB der aufnehmende Verein an den abgebenden, ausbildenden Verein. Die Ausbildungsentschädigung war ein ausdrücklicher Wunsch der Mitgliedsvereine und wurde so auch von der Mitgliederversammlung am 31.05.2025 beschlossen.
Empfohlene Praxis / Auslegung
Vereine sollten die Ausbildungsentschädigung nicht nur als Zahlungsmechanismus verstehen, sondern als festen Bestandteil der Nachwuchsförderung. Intern sollte früh festgelegt sein, wer Wechsel prüft, Ansprüche berechnet und die Freigabe dokumentiert.
