Oberligist EHV Schönheide stellt den Spielbetrieb ein

Die Oberliga Süd muss elf Spieltage vor Schluss den Verlust eines Mitgliedes verkraften. Mit Schreiben vom 12. Dezember teilte der EHV Schönheide 09 dem Deutschen Eishockey-Bund (DEB) und den Vereinen der Oberliga Süd mit, dass der Vorstand beim Amtsgericht Chemnitz Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass der EHV Schönheide 09 mit sofortiger Wirkung den Spiel- und Trainingsbetrieb einstellt.

„Das ist eine schockierende und traurige Nachricht für die Liga und den Eishockey- Standort Schönheide. Gerade auch für das Eishockey im Osten sei dies ein herber Rückschlag. Die sportliche Entwicklung des EHV war zuletzt leider so negativ, dass sie sich massiv auf die Zuschauerzahlen ausgewirkt hat“, sagt der für den Spielbetrieb im DEB zuständige Vizepräsident Marc Hindelang. Dies sei jedenfalls als Grund für den Ausstieg angegeben worden. „Gegenüber dem DEB und auch zuletzt in der Presse ist ein anderes Bild über die Gesamtsituation in Schönheide gezeichnet worden, so dass der Schritt, komplett aufzuhören, doch überrascht.“ Der EHV Schönheide war auf eigenen Wunsch erst in der vergangenen Saison in die Oberliga Süd gewechselt und als einziger sächsischer unter den bayrischen Vereinen eine Bereicherung für die Liga.

Für die Oberliga Süd bedeutet das Ausscheiden des Vereins, dass die restlichen Partien mit 5:0 Toren und 3:0 Punkten für den jeweiligen Gegner des EHV Schönheide gewertet werden. „Diese Maßnahme ist notwendig, um keinen Schiefstand in der Tabelle zu bekommen“, sagt Oliver Seeliger, Direktor Spielbetrieb im DEB. „Durch die eingebaute regionale Runde haben die Vereine aus dem Norden viermal gegen Schönheide gespielt, die aus dem Süden nur zweimal.“ Dies ist in der DEB- Spielordnung in Artikel 32.2 geregelt. Schönheide wird demnach auch weiter in der Tabelle geführt.

Die weiteren Regelungen des Verfahrens ergeben sich aus den Durchführungsbestimmungen der Oberliga Süd, einzusehen unter den Punkten 1.6.3 und 1.6.4.