Neubestellung des Good Governance-Beauftragten und IIHF Integrity Officer des DEB e.V.

Der Deutsche Eishockey-Bund e.V. (DEB) hat sich im Rahmen für das Projekt der Optimierung der Verbandsstrukturen, insbesondere im Bereich Compliance, für eine Zusammenarbeit mit der „BAY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft“ entschieden. Um möglichen, derzeit nicht ersichtlichen, Interessenkonflikten vorzubeugen hat der Verband gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Seeburg (BAY GmbH) beschlossen, zumindest für die Dauer des Projekts und der Einbindung der BAY GmbH eine andere Person zum Good Governance Beauftragten sowie IIHF Integrity Officer des Deutschen Eishockey-Bund e.V. zu ernennen.

Am 19. September 2022 hat das DEB-Präsidium, gemäß § 19 a Ziffer 3 der DEB Satzung, Herrn Rechtsanwalt Thum zum Good Governance Beauftragen und IIHF Integrity Officer des DEB e.V. bestellt.

Herr Rechtsanwalt Thum ist ab sofort für Sie unter der E-Mail-Adresse governance_deb@thum-cie.de erreichbar.