Der Deutscher Eishockey-Bund e.V. (DEB) konnte seinen Mitgliedern in der vergangenen Woche die zusammenfassende Darstellung des Abschlussberichts der unabhängigen Untersuchung zur Verfügung stellen.
Am 5. Oktober 2021 hatte der DEB die Kanzlei verte|rechtsanwälte beauftragt, eine unabhängige Untersuchung zu den durch die Medienberichterstattung und den Berichtsentwurf des Ombudsmannes des DOSB vom 10. September 2021 erhobenen Vorwürfen gegen das Präsidium des DEB sowie weitere Personen durchzuführen. Im Rahmen der fünfmonatigen internen und unabhängigen Untersuchung unter Mitarbeit von insgesamt acht Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Kanzlei wurden über 300 Dokumente gesichtet sowie mündliche und schriftliche Interviews mit relevanten Personen geführt, soweit diese bereit waren, mitzuwirken.
Die wesentlichen Erkenntnisse des 221 Seiten umfassenden Abschlussberichts zu dieser Untersuchung wurden nunmehr mit der zusammenfassenden Darstellung an die Mitglieder und Medienvertreter kommuniziert
Franz Reindl, DEB-Präsident: “Die zusammenfassende Darstellung und das Ergebnis der unabhängigen Untersuchung zeigen, dass wir als Gesamtpräsidium – und ich persönlich – stets rechtskonform und für den DEB werthaltig gearbeitet haben. Ich bin froh, dass die unabhängige Untersuchung dies bestätigt, denn ich habe immer mit reinem Gewissen und im besten Interesse des DEB und des deutschen Eishockeys gehandelt.“
Der Sportinformationsdienst (SID) berichtete dazu wie folgt:
“Der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) hat ein Gutachten vorgelegt, das seinen unter Druck geratenen Präsidenten Franz Reindl entlastet. Die Kölner Kanzlei Verte kommt nach fünfmonatiger Untersuchung zu dem Ergebnis, dass sich strafrechtliche Vorwürfe gegen den 67-Jährigen nicht bestätigt hätten.
Es ging um die Frage, ob Reindl als ehrenamtlicher Verbandspräsident und bezahlter Geschäftsführer einer DEB-Tochter in einen Interessenskonflikt geraten sein könnte. Dieser Tochter stellte der Schweizer Vermarkter Infront Darlehen zur Verfügung. Gleichzeitig verhandelte Reindl für den DEB Verträge mit Infront. Laut Gutachten seien die Konditionen “branchenüblich”, dem Verband sei kein Nachteil entstanden.
Reindls Tätigkeit als Geschäftsführer der DEB-Tochter auch nach der Heim-WM 2017 wird damit begründet, dass eine neue WM-Bewerbung vorbereitet wurde. Inzwischen hat der Verband sich um die Weltmeisterschaft 2027 beworben. Außerdem war die DEB GmbH für Sponsorenakquise und Sponsorenpflege zuständig.
Der Vorwurf, mit dieser Konstruktion sei allein die Vergütung Reindls finanziert worden, hat sich laut Gutachten “nicht bestätigt”. Reindl habe “durchgängig Leistungen erbracht”. Der DEB hatte das Gutachten in Auftrag gegeben.”
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