Mediale Berichterstattung über den DEB / Aktuelle Situation, unabhängige Aufklärung

Das Präsidium des DEB hat sich auf der turnusmäßigen Präsidiumssitzung am 05.10.2021 auch mit der aktuellen Medienberichterstattung und der im Raume stehenden Vorwürfe gegenüber dem DEB und dem DEB-Präsidenten Franz Reindl befasst.

Das DEB-Präsidium weist sämtliche Vorwürfe geschlossen als unbegründet zurück.

Ungeachtet dessen hat das DEB-Präsidium die renommierte Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht Verte | Rechtsanwälte aus Köln mit der unabhängigen und vollumfänglichen Aufklärung der Sachverhalte, an denen sich die Vorwürfe entzünden, beauftragt. Die Untersuchungen werden unter der Leitung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Schmitz durchgeführt.

Wir stellen außerdem fest, dass die Ethikkommission des DOSB unzuständig ist und sich selbst inzwischen für unzuständig erklärt hat. Ein Verfahren der Ethikkommission gegen den DEB, Präsidium oder Franz Reindl wurde folgerichtig nicht eröffnet. Anderslautende Verlautbarungen sind schlicht falsch.

Nach Auffassung des DEB war bereits der DOSB Ombudsmann, Herr Rechtsanwalt Felix Rettenmaier, für die Annahme der Eingabe des sog. Hinweisgebers, nach Auskunft der Ethikkommission Herr Hendrik Ansink, EHV Hessen, nicht zuständig. Wieso er dennoch tätig geworden ist und seinen Bericht bereits am 10.09.21 fertigte, wird noch einer genauen Prüfung zu unterziehen sein.

Es ist außerdem nicht tolerierbar, dass Eingaben an den DOSB Ombudsmann für Good Governance Angelegenheiten und die Weiterleitung an die DOSB Ethikkommission öffentlich und medial bekannt werden, bevor der betroffene Verband oder der Betroffene davon in Kenntnis gesetzt worden ist. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist ebenfalls nicht tolerierbar, dass die Unterlagen des Hinweisgebers trotz mehrmaliger Aufforderung dem DEB nicht zur Verfügung gestellt wurden.

Der DEB geht medienrechtlich gegen die Berichterstattung des „Spiegel“ vor. Der Medienbericht vom 24.09.2021 ist nach unserer Bewertung aus mehreren Gründen rechtswidrig. Er enthält unter anderem die Falschbehauptung, dass in dem Bericht von einem Anfangsverdacht für Vorwürfe gegen Herrn Reindl die Rede sei. Tatsächlich steht in dem Bericht an keiner Stelle, dass es einen Anfangsverdacht für Vorwürfe gegen Herrn Reindl gibt. Die dem Ombudsmann des DOSB zugeschriebenen Zitate stehen in dem Bericht nicht. Wir sind auf die Erklärung des Spiegel gespannt.

Der Eishockeyweltverband IIHF hat ein Verfahren wegen Manipulation der IIHF Wahlen gegen Herrn Wolff-Dietrich Prager, 1. Vorsitzender des Landeseissportverbandes Schleswig-Holstein eröffnet, diesen schriftlich ermahnt und den Vorgang an das IIHF Ethikkomitee weitergegeben, weil Herr Prager in unlauterer und nicht tolerierbarer Art und Weise in der Nacht vor der Wahl zum IIHF Präsidium und IIHF Council, vom 24. auf den 25.09.2021, per E-Mail an die Konkurrenten von Herrn Reindl zur Wahl des IIHF Präsidenten sowie einige IIHF-Wahlmänner herangetreten ist, den Falschdarstellungen enthaltenen Medienbericht des „Spiegel“ an diese weitergeleitet hat und außerdem mit ungerechtfertigten diskreditierenden Worten Herrn Reindl und das gesamte deutsche Eishockey beschädigt hat. Auch der DEB bereitet rechtliche Schritte gegen Herrn Prager vor.

In der gesamten Kampagne geht leider die bedeutende sportliche, organisatorische und besonders auch wirtschaftliche Entwicklung des DEB und des Eishockeysports in der siebenjährigen Amtszeit dieses Präsidiums und der äußerst kollegiale Umgang mit fast allen der 102. Mitglieder unter.

Der DEB verwehrt sich gegen Falschbehauptungen und Vorverurteilungen und wird sämtliche rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um den DEB, seine Funktionsträger und Mitarbeiter zu schützen.