Durch Nachbesserung vor dem Spielgericht: Vergleich zwischen DEB und Sonthofen

ERC kann bei Erfüllung weiterer Bedingungen am Spielbetrieb der Oberliga Süd teilnehmen.

Nach mehrstündiger Verhandlung und intensiver Diskussion der wirtschaftlichen Lage des ERC Sonthofen beschlossen die Parteien auf Vorschlag des Spielgerichtes einen Vergleich, nach welchem der ERC unter einigen Bedingungen zum Spielbetrieb der Oberliga Süd 2019/20 zugelassen werden kann.

Die Zulassung hängt jedoch von einigen von Sonthofen zum 1. August 2019 zu erfüllenden Bedingungen ab, unter anderem der Gestellung einer weiteren Bankbürgschaft.

In seinen Ausführungen machte das Spielgericht deutlich, dass die Nicht-Zulassung durch den Deutschen Eishockey-Bund e.V. (DEB) zum damaligen Zeitpunkt korrekt war. Allerdings sei das Gericht der Meinung, im Sinne des Sports sei die Teilnahme des Klubs an der Oberliga für die Vereine von größerem Vorteil, als die Liga nur mit elf Teilnehmern antreten zu lassen. Diesem Vorschlag schloss sich der DEB nach Sichtung weiterer Unterlagen letztlich an.

DEB-Vizepräsident Marc Hindelang: „Es war für unsere Vertreter deutlich zu sehen, dass sich der ERC Sonthofen noch einmal bewegt und auch sehr bemüht hat, seine zuvor eingereichten Unterlagen nachzubessern. Es liegt nun am ERC selbst, die Bedingungen zu erfüllen und das ihm entgegengebrachte Vertrauen über die komplette kommende Spielzeit zu bestätigen.“