Der Deutsche Eishockey-Bund e.V. (DEB) und der Landes-Eissport-Verband Nordrhein-Westfalen e.V. (LEV NRW) haben sich im Rahmen der Verhandlung vor dem Ständigen Schiedsgericht für den Bereich des DEB am 24.05.2016 darauf verständigt, dass der DEB den Ausschluss des LEV NRW auf Vorschlag des Ständigen Schiedsgerichtes zurücknimmt. Der LEV NRW e.V. ist damit weiterhin Mitglied beim DEB e.V. Darüber hinaus haben die Parteien ihre wechselseitig geltend gemachten Zahlungsanträge bis auf weiteres ruhend gestellt.