Details zur DEB-Einzellizenz

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für das erfolgreiche Anlaufen der Einzellizenz. Auch bei den vielen Aktiven, die sich bereits Ihre Einzellizenz ausgestellt haben.

Wir freuen uns darüber, dass das Interesse an der Einzellizenz größer ist, als wir dachten. Deswegen werden wir im Folgenden auf ein paar immer wiederkehrende Fragen eingehen und versuchen, sie noch genauer zu erläutern.

Die Einzellizenz wurde auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 18.04.2015 in die Satzung, genauer gesagt in die Gebührenordnung aufgenommen. Diese wurde einstimmig von den Teilnehmern, unter anderem auch allen Landeseissport-Verbänden angenommen. Von einem Recht auf Widerruf wurde nicht in ausreichendem Umfang Gebrauch gemacht. Da die Lizenz in der Gebührenordnung nun rechtskräftig ist, müssen wir für die Umsetzung sorgen. Dabei werden wir stets versuchen, möglichst wenig Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten zu verursachen.

Der genaue Wortlaut:

„Zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung einer bereits erteilten Spielberechtigung/Spielerlizenz wird von jedem für die DEL, die DEL2 und für jeden anderen vom DEB oder den LEV organisierten Spielbetrieb spielberechtigten Spieler(in) sowie von jedem DEB-lizenzierten Schiedsrichter und Trainer eine jährliche Lizenzgebühr erhoben. Die Höhe der Lizenzgebühr pro Saison beträgt für:

  1. a) Spieler der AK Kleinstschüler, Kleinschüler, Knaben 5,00
  2. b) Spieler der AK Schüler, Jugend, DNL, Junioren 10,00
  3. c) Spieler der AK Senioren 20,00
  4. d) DEB-lizenzierte Schiedsrichter 20,00
  5. e) Lizenzierte Trainer der DEL, DEL2 und DEB-Ligen 20,00

Die Entrichtung dieser Lizenzgebühr erfolgt durch den Lizenzberechtigten über ein online-basiertes Zahlungssystem des DEB unmittelbar an den DEB und muss jeweils vor Beginn einer Wettkampfsaison, spätestens zum 31.08. eines Jahres ausgeführt sein. Eine Bezahlung der Lizenzgebühr für mehrere Jahre im Voraus ist möglich.“

In der Gebührenordnung sind alle Gebühren ohne Mehrwertsteuer angegeben. Sollte ein Spieler gleichzeitig auch eine Trainer- oder Schiedsrichterlizenz haben, muss er nur eine Lizenz bezahlen.

Bei den Schiedsrichtern sind nur Schiedsrichter mit einer DEB-Lizenz betroffen. Bei den Trainern muss ab B-Lizenz und einer Tätigkeit wie unter Punkt e) beschrieben eine Lizenz erworben werden.

Aufgrund der bereits beschriebenen Widerrufsfrist konnte die Einführung leider erst während der laufenden Saison erfolgen. Aufgrund der Einführung im Laufe der Spielzeit haben wir ganz bewusst vorerst keine Frist gesetzt, ab wann der Anmeldevorgang abgeschlossen sein muss. Wir werden nach dem erfolgreichen Anlaufen der Lizenz im November alle Betroffenen erneut informieren und dann auch einen verbindlichen Termin setzen.

Da die Lizenz für jeden Aktiven ausgestellt wird, ist sie vereinsunabhängig. Sie bleibt auch bei einem Vereinswechsel während der laufenden Saison gültig. Aus diesem Grund ist auch eine Sammelabwicklung leider nicht möglich. Haben Sie sich unter deb.goal.io angemeldet, sehen Sie in der oberen Leiste den Punkt „Meine Einzellizenzen“. Hier können Sie jederzeit Ihre Einzellizenzen unbegrenzt herunterladen und ausdrucken.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir bei einer Verweigerung der Teilnahme an der Einzellizenz, anders als von manchen Landesverbänden kommuniziert, erhebliche Bedenken haben. Der Verlust der Spielberechtigung hat nicht nur Konsequenzen für den Spielbetrieb sondern ist auch bei eventuellen Versicherungsfragen relevant.

Wir sind froh, dass sich viele für die Ausbildungsoffensive POWERPLAY26 interessieren. Die Ausbildung teilen sich früher wie heute der DEB und die LEVs. Früher wurde nach Jahrgängen getrennt. Seit POWERPLAY26 ist jeder Verband für seine Vereine zuständig, unabhängig vom Alter. Ziel ist, dass wirklich jeder eine bestmögliche Unterstützung erfährt und wir somit das deutsche Eishockey sowohl in der Breite als auch in der Spitze fördern.

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Wie erwerbe ich meine Einzellizenz