Infos

Alle erforderlichen Formblätter finden Sie in den Downloads!

Altersklassen

SAISON 2023/2024

Senioren: Jahrgang 2003 und älter
Junioren U20: Jahrgänge 2004 / 2005 / 2006
Jugend U17: Jahrgänge 2007 / 2008
Schüler U15: Jahrgänge 2009 / 2010
Knaben U13: Jahrgänge 2011 / 2012
Kleinschüler U11: Jahrgänge 2013 / 2014
Kleinstschüler U9: Jahrgänge 2015 / 2016


Transferangelegenheiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit August 2017 werden alle Transfers von transferpflichtigen Spieler/-innen, ob Erwachsene oder Kinder, über das IIHF Transfer Online System durch die jeweiligen, nationalen Verbände bearbeitet.

Folgendes habe ich für Sie an Informationen zusammengefasst:

Deutsche Staatsangehörigkeit bzw. EU-Staatsangehörigkeit = nicht gleich Befreiung von der Transferkarte!!

Ich erhalte viele Anfragen, warum ein Spieler/-in mit deutscher oder einer Staatsangehörigkeit eines EU Staates eine Transferkarte braucht.

Die Staatsbürgerschaft sagt nur aus, welche Spielberechtigung der Spieler/-in erhält: Mit grünem Kreuz oder ohne Kreuz im Spielerpass. Ein Spieler/-in mit Deutscher Staatsangehörigkeit oder einer Staatsangehörigkeit eines EU-Staates belegt keine Ausländerposition.

Eine Transferkarte ist nichts anderes als eine internationale Freigabe. Diese wird immer erforderlich, wenn ein Spieler/-in im Ausland geboren wurde – unabhängig davon, ob ein Spieler/-in im Ausland gespielt hat oder nicht. Selbstverständlich benötigen wir auch eine Freigabe von einem anderen Verband, wenn er dort mit Eishockeyspielen begonnen hat, auch wenn er in Deutschland geboren wurde. Dies besagen die für uns als Verband ausschlaggebenden IIHF Transfer Regulations.

Zur Umsetzung des Transfers:

Wir arbeiten mit dem Transferformblatt. Es muss vom Spieler/-in und vom Verein ausgefüllt und unterschrieben werden. Zusätzlich muss die Laufzeit des Transfers beantragt werden. Es sind möglich: limitiert oder unlimitiert.

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, eine Freigabe für mehrere Saisonen zu beantragen. Dazu muss aber ein Arbeitsvertrag über die beantragte Laufzeit bestehen und auch vorgelegt werden.

Wichtig: Zusätzlich zum Transferformblatt bitte unbedingt den Arbeitsvertrag mit der beantragten Laufzeit einreichen oder einfach ein schriftliches Agreement (in Englisch) mit Bestätigung der Laufzeit, Unterschrift von Spieler/-in und Verein.

Limitiert:

In der Regel wird ein Transfer für eine Saison beantragt. Hat man aber mit dem Spieler/-in einen Arbeitsvertrag über mehrere Saisonen, kann der Transfer auch über diesen jeweiligen Zeitraum angefordert werden. Nachgewiesen entweder durch den Arbeitsvertrag mit der eingetragenen Laufzeit oder durch eine Bestätigung über die Laufzeit in Englisch auf Briefbogen des Vereins mit Unterschrift des Spielers/-in und des Vereins.

HILFREICH:

Es kann auch ein Transfer über eine Saison beantragt werden, mit der Option auf eine weitere Saison. Das bedeutet, sie beantragen den Transfer für 22/23 und markieren die Option für 23/24. Dazu muss aber eine Kopie des Arbeitsvertrages oder eine schriftliche Bestätigung der Laufzeit in Englisch mit eingereicht werden. Diese wird im Transfer Online System mit hinterlegt und kann bei Bedarf in der Saison 23/24 gezogen werden, falls der Spieler/-in vorhat, hierzubleiben. Hier würden dann auch keine weiteren Kosten für einen Transfer anfallen.

Gehälter der Spieler/-innen können in den eingereichten Arbeitsverträgen auf jeden Fall geschwärzt werden, die sind selbstverständlich nicht relevant!

Wenn Sie eine beantragte Option zu Saisonbeginn ziehen möchten, kann dies nur durch eine Bestätigung in Englisch auf Briefbogen Ihres Vereins, von Spieler/-in und Verein unterschrieben, erfolgen. Die Einreichung per Email direkt an mich reicht hier völlig aus!

Eine nachträgliche Änderung der Laufzeiten eines ist nicht möglich.

Für Spieler/-innen aus den Verbänden:

Frankreich und Kanada sind weiterhin die Zusatzformulare beim Transfer mit einzureichen.

Bitte immer eine Ausweiskopie des Spielers/-in mit einreichen, diese werden im Online-System mit eingescannt.

Da alle Unterlagen (Transferformblatt, evtl. Arbeitsvertrag oder Agreement über die Laufzeit in Englisch, Ausweiskopie) einzeln im neuen System hochgeladen werden müssen, sollten die Unterlagen bitte einzeln eingescannt bei mir ankommen.

Unterlagen, die bei einem limitierten Transfer vorgelegt werden müssen:

– unterzeichnetes Transferformblatt,

– evtl. Zusatzformblatt (CAHA, FRA),

– Ausweiskopie

Unterlagen, die bei einem limitierten Transfer über mehrere Saisonen vorgelegt werden müssen:

– unterzeichnetes Transferformblatt,

– evtl. Zusatzformblatt (CAHA, FRA),

– Ausweiskopie

– Kopie des Arbeitsvertrages mit Laufzeit bzw. Agreement über die Laufzeit

Unterlagen bei einem unlimitierten Transfer:

– unterzeichnetes Transferformblatt,

– evtl. Zusatzformblatt (CAHA, FRA),

– Ausweiskopie

– vollständig ausgefülltes und unterschriebenes UTCR (Formblatt für unlimitierte Transfers), auf der untersten Zeile sollte der Verein mit Datum und Stempel unterschreiben.

Bitte nur einen unlimitierten Transfer beantragen, wenn der Spieler/-in seinen Lebensmittelpunkt hier in Deutschland hat. Hintergrund:

Bei einem unlimitierten Transfer gehen die Transferrechte des Spielers/-in an Deutschland über. Wechselt er zurück in sein Heimatland, ist ein vollständiger Transfer zurück mit allen anfallenden Kosten erforderlich. Ein unlimitierter Transfer sollte immer Spielerwunsch sein!

Liegen mir die erforderlichen Unterlagen für einen Transfer vor, gebe ich die Daten des Spielers/-in im Online System der IIHF ein und der abgebende Verband wird daraufhin meine Freigabeanforderung durch das System erhalten.

Bitte beachten Sie aber: Der abgebende Verband hat wie bisher 7 Tage Zeit, auf die Freigabeanforderung zu reagieren. Bitte planen Sie dies bei Ihren Spielerverpflichtungen mit ein. Falls der Spieler/-in trotz gültigem Vertrag, Einbehalt der Ausrüstungsgegenstände oder Schulden den Verein verlassen hat, kann der abgebende Verband eine Freigabeverweigerung einleiten, woraufhin innerhalb 7 Tagen diese „Streitigkeiten“ geklärt werden sollten. Die IIHF empfiehlt auch, die Rückgabe der Ausrüstungsgegenstände unbedingt mit im Vertrag zu fixieren und bei Rückgabe eine schriftliche Bestätigung auszustellen.

Spieler/-innen, die im Ausland geboren sind und auf Landesverbandsebene anfangen wollen, Eishockey zu spielen:

Es gibt Spieler/-innen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und dann beschließen, hier ein bisschen Eishockey spielen zu wollen. Leben diese Spieler bereits länger als 18 Monate hier in Deutschland und haben noch nie oder seit mindestens 15 Jahren weder bei uns noch in einem anderen Verband Eishockey gespielt, können Sie bei uns über die IIHF kostenlos registriert werden. Diese Regelung besteht erst seit der Saison 18/19.

WICHTIG:

Unterlagen, die hierfür eingereicht werden müssen:

– ausgefülltes Transferformblatt

– UTCR (Formblatt für unlimitierte Transfers)

– Ausweiskopie

aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung oder Aufenthaltsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Spieler/-in bereits seit 18 Monaten hier in Deutschland gemeldet ist. Eine Anmeldung wird von der IIHF in diesen Fällen nicht angenommen, da dies keinen Nachweis über den Aufenthalt darstellt.

Bitte beachten Sie, dass nur Spieler/-innen, die einen Erstantrag einreichen, diesen speziellen Transfer beantragen können.

Kosten eines Transfers:

Jeder neue Transfer kostet 300 Euro zzgl. MwSt. Ein Spieler/-in ist sofort nach Freigabe des abgebenden Verbandes solange freigegeben, wie der Transfer beantragt wurde. Bei Kursschwankungen des Schweizer Franken behalten wir uns eine Anpassung der Kosten vor.

Zusätzlich zum Transfer sind die 300 Euro Transfergebühren an den abgebenden, nationalen Verband zu entrichten, sowie die Gebühren für die Passausstellung, Registrierung zur jeweiligen Liga und die Transfergebühren in Höhe von 200 Euro.

Die zusätzlichen Gebühren für die jeweilige Liga können Sie bitte der Gebührenordnung entnehmen.

Gebühren für Transfers von Spielerinnen:

300 Euro Transferkarte

10 Euro Passausstellung

80 Euro Registrierung tk-pflichtige Spieler

200 Euro Transfergebühren

alles zzgl. MwSt

Die 300 Euro Transfergebühren an den jeweiligen abgebenden, nationalen Verband entfallen für Spielerinnen aufgrund einer internen Regelung unter den Verbänden.

Nach Einreichung des Transferformblatts werde ich an Ihren Verein zeitnah eine Rechnung über den Transfer und die Transfergebühren per Email stellen.

Selbstverständlich ist der Spieler erst für Sie spielberechtigt, wenn durch Ihre Passaußenstelle eine gültige Spielberechtigung erstellt wurde.

15 Tage Try out für transferpflichtige Spieler/-innen in Freundschaftsspielen:

Transferkartenpflichtige Spieler/-innen können in Freundschaftsspielen mit Vorlage eines Try out zum Einsatz kommen. Senden Sie mir die Try out Anfragen mit Namen, Geburtsdatum und Geburtsort der jeweiligen Spieler/-innen und ich frage diese beim abgebenden Verband ab. Dieser wird dann prüfen, ob die Spieler/-innen noch gültige Arbeitsverträge haben oder ein Try out erteilt werden kann. Die Try out haben gemäß IIHF Regularien eine Beschränkung der Laufzeit auf 15 Tage, gültig ab dem 1. Einsatz in einem FS-Spiel, können aber nochmals verlängert werden.

Besonders wichtig ist diese Regelung für Spieler, die evtl. bestehende Verträge mit AHL oder NHL haben. Hier stehen hohe Geldstrafen im Raum, die bei Nichtbeachtung zu bezahlen wären.

Bestätigte 15 Tage Try out werde ich direkt per Email an Sie zurücksenden wie bisher.

Ab dem Einsatz im Meisterschaftsspiel muss ein vollständig genehmigter Transfer durchgeführt worden sein und eine Spielberechtigung vorliegen.

Transfers für Spieler unter 18 Jahren:

Letter of approval „LOA“ für Spieler bis 18 Jahre

Auch wenn ein Kind unter 18 Jahren das Eishockeyspielen nicht in einem anderen Land erlernt hat, benötigt es grundsätzlich einen Letter of Approval, im Folgenden „LOA“ genannt, wenn es im Ausland geboren wurde. Bitte beachten Sie, dass dieses Formblatt immer vom Spieler/-in und einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet bei der DEB-Passstelle vorgelegt werden muss.

Hier gelten dieselben Regelungen, wie bei den Transfers der Seniorenspieler/-innen auch: Sie können limitierte Freigaben beantragen (unter 18 auch über mehrere Saisonen) oder auch einen unlimitierten Transfer, falls der Spieler/-in inzwischen seinen Lebensmittelpunkt hier in Deutschland hat. Dazu ist auch das Formblatt UTCR erforderlich. Spieler/-innen, die bereits 18 Jahre alt sind, benötigen einen Transfer über das Transferformblatt mit allen anfallenden Kosten.

Auch oder eben besonders die Spielberechtigungen für Kinder, die momentan jährlich von ihrem abgebenden Verband freigegeben werden müssen, sind ebenfalls mit diesem Formular zu beantragen.

Kinder, die bei der Passantragstellung unter 10 Jahren sind und im Ausland noch nicht gespielt haben, sind OHNE Kontingentierung spielberechtigt (kein grünes Kreuz im Spielerpass). Diese Spieler/-innen erhalten allerdings die Beschränkung „vorläufig ohne Kontingent, nicht in Senioren“ in den Spielerpass. Ebenso gilt diese Regelung für Kinder, die vor der erstmaligen Antragstellung auf Erteilung einer Spielberechtigung ihren ständigen Aufenthalt im DEB-Verbandsgebiet hatten.

Voraussetzung hierfür: es muss unbedingt eine erweiterte, aktuelle Meldebescheinigung mit eingereicht werden, damit der Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland erbracht ist.

Diese Ausnahme kann nur bei der Erstausstellung berücksichtigt bzw. erteilt werden.

WICHTIG:

Bitte beachten Sie unbedingt, dass diese Spieler/-innen, sobald sie in den Bereich Senioren wechseln und keine deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Staates haben, ein grünes Kreuz in den Spielerpass eingetragen bekommen und somit eine Ausländerposition besetzen!

Transferkartenpflichtige Spieler/-innen, die während einer laufenden Saison 18 Jahre alt werden, können weiterhin mit der Genehmigung durch den „Letter of approval“ beantragt werden. Erst in der darauffolgenden Saison wird dann eine Transferkarte erforderlich sein. Spieler, die vor Beantragung der internationalen Freigabe noch nicht 18 Jahre alt sind, können die komplette Saison noch mit einer LOA beantragt werden.

Sie können mit dieser Genehmigung auch am Seniorenspielbetrieb teilnehmen.

Für Anträge von Spieler/-innen unter 18 Jahren fallen keine zusätzlichen Transferkosten an.

Unterlagen, die bei limitierten Anträgen eingereicht werden müssen:

– leserlich ausgefüllte und unterschriebene LOA (am besten über ausfüllbares PDF auf der DEB-Homepage)

– Ausweiskopie

Unterlagen, die bei unlimitierten Anträgen eingereicht werden müssen:

– leserlich ausgefüllte und unterschriebene LOA

– Ausweiskopie

– vollständig ausgefülltes und unterschriebenes UTCR (auch von einem Elternteil), die unterste Zeile sollte vom Verein mit Datum und Stempel unterschrieben werden

Spieler aus der Ukraine:

Für Spieler aus der Ukraine müssen auf jeden Fall auch Transfers durchgeführt werden.

Die Transfers für Spieler unter 18 Jahren sind sowieso kostenlos, für die Spieler aus der Ukraine über 18 Jahre haben wir noch keine Infos von der IIHF erhalten. Wir geben das bekannt, sobald wir informiert wurden.

Alle Formblätter und Anträge können Sie auf unserer Homepage unter Service – Downloads ausdrucken und bearbeiten.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden.

DEB-Passstelle, Karin Frauenrieder

Karin.Frauenrieder@deb-online.de, 0 89/81 82 51


Spielberichtsprüfung

Disziplinar- und Spieldauerdisziplinarstrafen, die ein Aussetzen erfordern, können nur in der Mannschaft und Altersklasse getilgt werden, in welcher der Spieler die maßgebende Strafe erhielt.

Für den Ablauf zahlenmäßig festgestellter Spielsperren bei Nachwuchs/Over-Age-Spielern zählt ein Spiel nur dann als ausgesetzt, wenn der Spieler an dem Spieltag, der für die Spielsperre zählen soll, in keinem anderen Spiel eingesetzt wurde. Hat ein Spieler in zwei verschiedenen Altersklassen eine Spieldauerdisziplinarstrafe auszusetzen und finden beide Spiele, an denen er aussetzen muss, am gleichen Tag statt, so wird das Spiel der höheren Altersklasse als ausgesetzt gezählt (Anmerkung: Ein Spieler kann an einem Tag nicht zwei Spiele als „gesperrt“ angerechnet bekommen, da er an einem Tag nur ein Spiel bestreiten darf, Art. 51, Ziff. 8 SpO).

Erhält ein Trainer/Teamoffizieller in Meisterschaftsspielen eine Spieldauerdisziplinarstrafe, so ist er im darauffolgenden Meisterschaftsspiel der selben Mannschaft automatisch für alle Tätigkeiten als Trainer oder sonstiger Teamoffizieller gesperrt. (Art. 28, Ziff. 2.5 SpO).



Sportliche und fachliche Qualifikationen

Laut Anweisung des DOSB ist es uns leider nicht möglich, sportliche Qualifikationen für Spieler, die Ihren Einsatz in der Bundesliga 2 oder Oberliga finden, zu erteilen.

Sportliche und Fachliche Qualifikation

Ausführliche Informationen (beispielsweise Transferregelungen), sowie Formblätter finden sie bei den Downloads.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Passstelle.

Ansprechpartnerin: Karin Frauenrieder

oder telefonisch unter 089-81 82 51