Informationen für Mitglieder

Alle erforderlichen Formblätter finden Sie unter Downloads!

 

Altersklassen

Für die Saison 2010/2011 gilt folgende Einteilung der Altersklassen:

Senioren Jahrgang 1989 und älter
Overage Junioren Jahrgang 1989
Junioren Jahrgänge 1990/91/92
Overage DNL Jahrgang 1991
DNL Jahrgänge 1992/93/94
Jugend Jahrgänge 1993/94
Schüler Jahrgänge 1995/96
Knaben Jahrgänge 1997/1998
Kleinschüler Jahrgänge 1999/2000
Kleinstschüler Jahrgänge 2001 und jünger

Nachwuchsspieler aller Altersklassen können auch in der jeweils nächst höheren Altersklasse eingesetzt werden lt. Art. 51 Ziff. 1 SpO.

Ausnahmeregelungen:

a) Gem. Art. 51 Ziffer 1 SpO können von der Altersklasse Jugend Spieler beider Jahrgänge (in 2010/11 sind dies die Jahrgänge 1993/94) in der Altersklasse „Senioren“ eingesetzt werden.

b) Von der Altersklasse Schüler kann nur der ältere Jahrgang (in 2010/11 ist dies der Jahrgang 1995) in der Altersklasse „DNL“ eingesetzt werden.

c) Da die Spielerpässe der DNL künftig keinen Vermerk „DNL-Spieler – nicht Jug/Jun“ erhalten, müssen alle Pässe (unabhängig davon, ob diese noch gültig sind oder nicht), die momentan einen DNL Vermerk haben, umgeschrieben werden. Bitte reichen Sie bei Ihrer Passaußenstelle dazu Formblatt 4, den alten Spielerpass und ein Lichtbild ein.

d) Von der Altersklasse Knaben kann nur der ältere Jahrgang (in 2010/11 ist dies der Jahrgang 1997) in der Schüler-Bundesliga eingesetzt werden.

e) Alle Spielerinnen der Altersklassen Jugend und Junioren können auch in der jeweiligen Altersklasse unter Ihrer eigenen im Spielbetrieb der männlichen Spieler eingesetzt werden. Darüber hinaus dürfen nicht kontingentpflichtige Spielerinnen der beiden jüngeren Seniorenjahrgänge (in der Saison 2010/11 sind dies die Jahrgänge 1989 und 1988) in der Junioren-Bundesliga eingesetzt werden.

Over-Age-Regelungen:

a)Junioren

Voraussetzung ist, dass der Spieler in der vorausgegangenen Wettkampf-Saison 2009/10 in der Zeit vom 15.08. bis 15.04. überwiegend für den antragstellenden Verein oder dessen Kooperationsverein (BL 2/OL) spielberechtigt war.

z. B. 2009/10 EV Füssen Eishockey (ESBG) und jetzt 2010/11 EV Füssen e.V.

b) DNL
Voraussetzung ist auch hier, dass der Spieler in der vorausgegangenen Wettkampf-Saison 2009/10 in der Zeit vom 15.08. bis 15.04. überwiegend für den antragstellenden Verein oder dessen Kooperationsverein (BL 2/OL) spielberechtigt war.

z. B. 2009/10 EV Füssen Eishockey (ESBG) und jetzt 2010/11 EV Füssen e.V.

Alle Nachwuchsspieler und auch alle Over-Age-Spieler sind im DEB-Nachwuchs-Spielbetrieb nur dann spielberechtigt, wenn der Spielerpass auf den jeweiligen Verein „e.V.“ und nicht auf eine GmbH oder dergleichen ausgestellt ist.

Ausnahme: Förderlizenzen

Wechselfrist in der ESBG

Das Ende der Wechselfrist innerhalb der ESBG und in die ESBG wurde gem. den Regelungen der IIHF in der Gesellschafterversammlung der ESBG vom 12.03.2005 entgegen der DEB Spielordnung auf den 31.01. festgelegt.
 
Hinweis: Die Vereinswechselfrist zu Vereinen der Oberliga endet am 15.01. (gem. Art. 55 SpO).

Unterlagen für die Passbearbeitung der ESBG-Clubs und der Vereine der Oberliga

Wie bereits aus der vorangegangenen Saison bekannt, möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass alle Spieler, die am Spielbetrieb der ESBG/Oberliga in der Saison 2010/11 teilnehmen möchten, das Formblatt „Athletenvereinbarung“ (Anlage 8 zum Lizenzstatut) unterzeichnen müssen.
Bei Ihrer zuständigen Passaußenstelle sind einzureichen:

Vereinswechsel:

  • Formblatt 4
  • Schiedsvertrag
  • Lizenzvertrag
  • Formblatt 7
  • Athletenvereinbarung (Anlage 8 zum Lizenzstatut)
  • Spielerpass mit Freigabe
  • Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

Passverlängerungen (auch TK-pflichtige Ausländer):

  • Formblatt 4 
  • Abgelaufener Spielerpass 
  • Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

 

Spielberichtsprüfung

Disziplinar- und Spieldauerdisziplinarstrafen, die ein Aussetzen erfordern, können nur in der Mannschaft und Altersklasse getilgt werden, in welcher der Spieler die maßgebende Strafe erhielt.

Für den Ablauf zahlenmäßig festgestellter Spielsperren bei Nachwuchs/Over-Age-Spielern zählt ein Spiel nur dann als ausgesetzt, wenn der Spieler an dem Spieltag, der für die Spielsperre zählen soll, in keinem anderen Spiel eingesetzt wurde. Hat ein Spieler in zwei verschiedenen Altersklassen eine Spieldauerdisziplinarstrafe auszusetzen und finden beide Spiele, an denen er aussetzen muss, am gleichen Tag statt, so wird das Spiel der höheren Altersklasse als ausgesetzt gezählt (Anmerkung: Ein Spieler kann an einem Tag nicht zwei Spiele als „gesperrt“ angerechnet bekommen, da er an einem Tag nur ein Spiel bestreiten darf, Art. 51, Ziff. 8 SpO).

Erhält ein Trainer/Teamoffizieller in Meisterschaftsspielen eine Spieldauerdisziplinarstrafe, so ist er im darauffolgenden Meisterschaftsspiel der selben Mannschaft automatisch für alle Tätigkeiten als Trainer oder sonstiger Teamoffizieller gesperrt. (Art. 28, Ziff. 2.5 SpO).

Sportliche und fachliche Qualifikationen

Laut Anweisung des DOSB ist es uns leider nicht möglich, sportliche Qualifikationen für Spieler, die Ihren Einsatz in der Bundesliga 2 oder Oberliga finden, zu erteilen.

Ausführliche Informationen (beispielsweise Transferregelungen), sowie Formblätter finden sie bei den Downloads.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Passstelle:

Ansprechpartner

Stephanie Gerlach oder Karin Frauenrieder