Struktur des Deutschen Eishockey-Bundes e.V.

Der Deutsche Eishockey-Bund e.V. wurde 1963 in Krefeld gegründet. Der Verein führt den Namen Deutscher Eishockey-Bund e.V. (abgekürzt DEB e.V.) und ist die Vereinigung von Mitgliedern, die den Eishockey-Sport in der Bundesrepublik Deutschland aktiv betreiben und fördern. Der Deutsche Eishockey-Bund e.V. ist ein eingetragener Verein und hat seinen statuarischen Sitz in Füssen. Der Verwaltungssitz ist München.

Zweck des DEB ist die allgemeine Pflege des Eishockey-Sports, insbesondere die Förderung des nationalen Eishockey-Sports. Der DEB ist Vertreter seiner Sportart im In- und Ausland.
Der DEB ist Mitglied im Internationalen Eishockey-Verband (IIHF) und im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), gefördert vom Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI).

Neben der Nationalmannschaft organisiert der DEB den Spielbetrieb der Nachwuchs-Nationalmannschaften U16, U17, U18, U19 und U20, die Frauen-Nationalmannschaft, Frauennachwuchs-Nationalmannschaften U18 und U15 sowie die Trainer- und Schiedsrichter Aus- und Weiterbildung.

Mitglieder (ca. 100) des DEB e.V. sind Landeseissport-/eishockeyverbände, die Vereine/Clubs der DEL, der DEL2, der Oberligen, der Frauen-Bundesliga sowie der Nachwuchsligen U20 (Junioren, DNL) und U17 (Jugend). Per Kooperationsvertrag mit dem DEB verbunden sind die Deutsche Eishockey Liga (DEL) sowie die Deutsche Eishockey Liga 2 (DEL2).

Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Mitgliedern und dem Präsidium zusammen und ist oberstes Organ des DEB und für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Organen übertragen sind.

Das Präsidium bilden der Präsident und drei Vizepräsidenten. Das Präsidium führt die Geschäfte des DEB in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär.