Kinder und Jugendliche zum Duschen zu zwingen, ist nicht mehr zeitgemäß und steht gerade im Hinblick auf den Präventionsgedanken absolut im Widerspruch. Nicht selten finden Diskriminierung, Gewalttaten und Bloßstellung in Kabinen und Duschräumen statt. Der Deutsche Eishockey-Bund e.V. (DEB) spricht sich daher klar gegen den Duschzwang nach Trainings-und/oder Wettkampfeinheiten aus. Auf keinen Fall darf potentiellen Tätern noch eine weitere Plattform geboten werden, indem man Schutzbefohlene solchen Situationen aussetzt. Grundsätzlich lehnt der DEB jede Form von sexualisierter Gewalt strikt ab und wirkt aktiv an der Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport mit.
Jedes Kind, jeder Jugendliche oder Erwachsene hat das Recht, selbst zu entscheiden, wann und wo die Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Sollte sich ein Kind, ein Jugendlicher oder ein Erwachsener in dem Zusammenhang klar gegen das gemeinsame Duschen aussprechen, so ist dies von den Mitmenschen bedingungslos zu akzeptieren – und sollte niemals negativ gewertet werden.
Der DEB ist als Spitzenverband und Sportorganisation ebenso wie dessen Mitgliederverbände dazu verpflichtet, allen SportlerInnen einen verlässlichen, sicheren Ort und Schutz vor sexualisierter Gewalt zu bieten. Die SportlerInnen haben das Recht auf eine professionelle und verantwortungsbewusste, selbstbestimmte Sportausbildung unter dem Dach des DEB. Zumal der DEB neben der sportlichen Entwicklung auch einen wichtigen Sozialisationsrahmen für Heranwachsende darstellt. Durch die Nähe und Bindungen, die im Sport entstehen, können auch Risiken auftreten. Bestehende Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnisse können missbraucht werden und zu sexuellen Übergriffen, Unterdrückung sowie körperlichen und emotionalen Gewalthandlungen führen.
Zu diesem Themenkomplex verabschiedete die Mitgliederversammlung des DOSB im Jahre 2010 die Münchener Erklärung, eine Selbstverpflichtung zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport. Die Spitzenverbände verpflichteten sich darin, eine Kultur des Hinsehens zu entwickeln und konkrete Maßnahmen einzuführen sowie Handlungskompetenz zur Intervention bei sexualisierter Gewalt zu schaffen. Darüber hinaus besteht seitens DOSB für alle ehrenamtlich tätigen und hauptamtlichen Mitarbeiter in den Spitzenverbänden die Verpflichtung, einen Ehrenkodex zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu unterschreiben. Die Unterzeichnung des Ehrenkodex ist eine Grundlage der Finanzierung des Leistungssportpersonals durch das BMI.
Weitere Informationen
Der »Safe Sport«-Forschungsverbund hat über zwei Jahre innerhalb des Projektes »Safe Sport« die Häufigkeiten, Formen, Präventions- und Interventionsmaßnahmen bei sexualisierter Gewalt im Sport analysiert und diese Ergebnisse veröffentlicht.
Der Verbund stellt mit den »Safe Sport«-Handlungsempfehlungen eine wertvolle Arbeitshilfe zur zielgruppenspezifischen Organisationsentwicklung im Themenfeld Prävention von sexualisierter Gewalt zur Verfügung:
- für Landessportbünde
- für Spitzenverbände
- für Sportvereine
Auch die Deutsche Sportjugend stellt einen kommentierten Handlungsleitfaden und Arbeitsmaterialien für Sportvereine auf ihrer Website zur Verfügung.
Folgende Informationen sind dort u.a. zu finden:
- Checkliste Prävention und Intervention im Sportverein
- Erste Schritte zur Prävention von sexualisierter Gewalt
- Orientierungsrahmen zur Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse bei ehren- und nebenamtlich Tätigen im Sportverein
- Beantragung eines Führungszeugnisses
Hier geht’s zur Website der Deutschen Sportjugend.